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Zwar ist Cannabis seit 2017 zu medizinischen Zwecken zugelassen, doch nur für Patienten mit gewissen Voraussetzungen. Um Cannabis-Patient werden zu können, musst Du an einer chronischen Erkrankung (über 3 Monate oder länger) leiden oder schwerwiegende Symptome haben.
Einen potenziellen Anspruch hast Du, bei lang anhaltenden Leiden oder Beschwerden, die durch herkömmliche Therapiemethoden nicht in den Griff zu bekommen sind. Dazu zählen beispielsweise sowohl leichte, chronische Schlafprobleme, als auch Krankheiten mit besonders schwerwiegendem Krankheitsverlauf. Auch wenn Du als austherapiert giltst – sei es, dass aufgrund deiner medizinischen Historie klassische Methoden nicht zur Verfügung stehen oder dass sie in Deinem Fall nicht angewendet werden können – kann Dein Arzt es als letzte Option mit einer Cannabis-Therapie versuchen. Umso mehr Therapien erfolglos blieben, umso höher ist die Chance auf eine Zusage der Krankenkasse.
Dein Arzt muss außerdem in der Behandlung mit Cannabis eine hohe Erfolgschance sehen. Er muss also davon ausgehen, dass Deine Symptome mit großer Wahrscheinlichkeit spürbar nachlassen, oder Deine Lebensqualität erheblich gesteigert werden kann. Treffen diese Punkte auf Dich zu und Dein Arzt befürwortet eine Cannabis-Therapie, spricht nichts über die Behandlung mit medizinischen Cannabis.
Welche Krankheiten mit Cannabis therapiert werden können, ist gesetzlich nicht festgelegt oder genau definiert. Dementsprechend kann potenziell jede chronische Erkrankung, gut begründet, von Cannabis profitieren. Es gibt bereits gute Studien zu verschiedenen Erkrankungen, die eine deutliche Verbesserung der Symptome mit einer Cannabis-Therapie belegen.
Einige Krankheiten und Symptome werden jedoch besonders häufig für die entsprechende Cannabis-Behandlung in Betracht gezogen. Das sind unter anderem:
Trifft keiner der oben genannten Punkte auf Dich zu, doch Deine Erkrankung beeinträchtigt erheblich Deine Lebensqualität? Dann kannst Du es trotzdem versuchen und einen Antrag für die Cannabis-Therapie stellen.
Dein Körper braucht vor allem bei einer Erstbehandlung mit Cannabis Zeit, um sich an den neuen Wirkstoff zu gewöhnen. Manchmal wirkt das THC im medizinischen Cannabis daher nicht direkt oder zumindest nicht so, wie Du es Dir vorgestellt hast.
Die Wirkung bleibt entweder aus, oder geht mit starken Nebenwirkungen einher? Das deutet in den meisten Fällen darauf hin, dass das verordnete Präparat entweder nicht das richtige Cannabis Medikament für Dich ist, oder die verordnete Dosierung falsch ist. In diesem Fall solltest Du mit deinem Arzt sprechen und die Medikation entsprechend anpassen.
Bei Cannabis Arzneimitteln gilt dasselbe wie bei allen Arzneimitteln: Nebenwirkungen sind möglich. Das Gute bei Cannabis ist jedoch, dass diese in der Regel nur selten auftreten oder relativ schnell nachlassen. Trotzdem ist es gut, eventuelle Nebenwirkungen zu kennen. Diese können sein:
Krankenkassen dürfen eine Cannabis-Therapie nur in begründeten Fällen ablehnen. Allerdings sind die Voraussetzungen streng geregelt und überprüft. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, sind die Voraussetzungen also nicht erfüllt.
Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung kannst Du Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. In diesem musst Du Deine Gründe für den Widerspruch angeben und ihn schriftlich einreichen. Was die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch erhöht, ist eine Stellungnahme Deines Arztes.
Der Widerspruchsausschuss überprüft den Fall und fällt eine Entscheidung. Sollte der Ausschuss ebenfalls den Antrag ablehnen, kannst Du beim Sozialgericht gegen diese Entscheidung klagen. Dazu wendest Du Dich an das Sozialgericht, das zum Zeitpunkt der Klage für Deinen Bezirk zuständig ist.
Wurde der Antrag bewilligt, kann die Behandlung starten. Dein Arzt kann Dir nun Rezepte für medizinisches Cannabis ausstellen und die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Deine Arzneimittel. Die „Rezeptgebühr“ musst Du jedoch selbst tragen. Normalerweise beträgt diese fünf bis zehn Euro.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Du bei einer Cannabis-Therapie einer sogenannten nicht-interventionellen Begleit-Erhebung zustimmst. Das bedeutet, dass Dein Arzt Deine Daten während der Cannabis-Behandlung festhält. Diese werden anonymisiert, von allen Cannabis-Patienten aufgenommen und in einer Studie zusammengefasst. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss dienen diese Daten als Grundlage für zukünftige Festlegungen der Kassenleistungen.
Hast du ein chronisches Leiden und willst sie mit medizinischen Cannabis behandeln, gibt es für Dich zwei Möglichkeiten:
Um die Cannabis-Therapie von der Kasse bezahlt zu bekommen, musst Du gemeinsam mit Deinem Arzt einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Diese wirft einen Blick auf den Krankheitsverlauf und prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wurde der Antrag bewilligt, kann Dein Arzt Dir Cannabis in Form von Blüten, Tropfen, Kapseln oder Spray verordnen.
Alternativ kannst Du die Kosten für Deine Therapie selbst tragen. Du musst nicht auf die Genehmigung der Krankenkasse warten, sondern kannst dich gleich bei einem Cannabis-Arzt behandeln lassen.
Das Betäubungsmittelrezept muss bestimmte Angaben enthalten und innerhalb einer Woche in einer Apotheke eingelöst werden. Hier bezahlst Du lediglich die „Rezeptgebühr“. Dein Arzt hält Deine Daten anonymisiert in einer Begleit-Erhebung fest und steht Dir mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es während der Eingewöhnungsphase oder auch danach zu Nebenwirkungen oder Fragen kommen, kannst Du mit Deinem Arzt darüber sprechen. Sollte das Präparat nicht den gewünschten Effekt haben, kann ein Sortenwechsel helfen.
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